Allgemeines
Die Firma GEO-Laser GmbH wird kurz GEO genannt. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen, selbst dann, wenn wir anderslautenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Eine Korrektur nachweisbarer Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen wird anerkannt. Teillieferungen sind zulässig. Warenrücksendungen zur Gutschrift bedürfen unserer Zustimmung.

Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Preise
Sie verstehen sich ab Werk Mülheim verpackungs- und frachtkostenfrei. Bei einem Nettowarenwert bis EURO 140,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EURO 7,00. Wenn nicht anders vereinbart, gelten unsere jeweils zum Lieferzeitpunkt gültigen Listenpreise. Die gesetzlich festgelegte Mehrwert-/Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.

Export

Preise ab Werk Mülheim. Transport-, Bankspesen, Zollabfertigung und – soweit erforderlich – Dokumente werden gesondert berechnet.

Auftragsbestätigungen
Erteilte Aufträge sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich. Bei kurzfristigen Lieferungen gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

Lieferzeiten
GEO bemüht sich, zugesagte Lieferfristen einzuhalten. Kommen wir dennoch in Verzug, kann uns der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen und erst danach vom Auftrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nur dann zu, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen weiter – auch innerhalb eines Lieferverzuges – bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse. Umstände, die eine Lieferung unmöglich machen und deren Beseitigung nicht in unserer Macht stehen, wie beispielsweise Energiemangel, Materialausfall, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Verkehrsbehinderung und höhere Gewalt berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können.

Versand
Soweit nicht anders vereinbart, wählt GEO die Verpackung, die Transportart und den Versandweg. Nur auf Wunsch des Bestellers wird eine Transportversicherung abgeschlossen. Die Kosten für diese Versicherung oder für andere Versand-Sonderwünsche trägt der Besteller. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. GEO übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verluste beim Transport.

Garantie
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung. Sie beträgt für GEO-Geräte 12 Monate. Bei Handelsware gilt die Garantiezeit des jeweiligen Herstellers.

Mängel
Bei offensichtlichen Mängeln müssen Beanstandungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eintreffen der Ware, schriftlich geltend gemacht werden. Berechtigte Mängelansprüche erfüllen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder Umtausch der gelieferten Ware. Nur dann, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Besteller verlangen, dass der Kaufpreis gemindert oder der Vertrag rückgängig gemacht wird. Weitere Mängelansprüche sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch der Ersatz von Mängelfolgeschäden.

Zahlungsbedingungen
Reparaturen und Mietrechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Alle anderen Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2% Skonto oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn GEO über die Beträge vorbehaltslos verfügen kann. Wechsel werden nur in Ausnahmefällen zahlungshalber angenommen. Voraussetzung für die Annahme von Schecks und Wechseln ist die Möglichkeit der fristgerechten Einlösung und Gutschrift. Alle Kosten und Spesen für Scheck-/Wechsel-Einreichung und Diskontierung gehen zu Lasten des Kunden. Vorauszahlungen können bei besonderen Gegebenheiten – beispielsweise für Sonderanfertigungen und bei Zahlungsverzug – erforderlich werden. Sie bleiben unverzinslich.

Zahlungsverzug
Mit Zahlungsverzug werden alle Rechnungen sofort fällig. Gleichzeitig hat GEO das Recht, nur noch gegen Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung weiter zu liefern. Werden diese innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann GEO vom Vertrag zurücktreten. Unsere Rechte werden dadurch in keinster Weise beeinflusst.

Verrechnung

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen,
die unbestritten oder rechtsgültig sind.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt GEO-Eigentum, bis alle Forderungen aus Warenlieferungen – auch aus früheren oder späteren – einschließlich Nebenforderungen bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, über GEO-Eigentumsware im Rahmen seines üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen. Er darf die Ware jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Im Falle eines Zugriffs Dritter hat er uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Veräußert der Käufer die Ware weiter, so gehen seine Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere Dritte, die an seine Stelle treten, auf uns über, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf.

Mitwirkungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware vor der Inbetriebnahme zu überprüfen. Es ist darauf zu achten, dass die Spezifikationen laut Bedienungsanleitung eingehalten worden sind. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die auf den Geräten befindlichen Laser-Warnschilder dürfen nicht entfernt oder durch andere ersetzt werden.

Datenspeicherung
GEO ist berechtigt, für die Geschäftsaktivitäten ein EDV-System einzusetzen und die dafür erforderlichen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

Probe-/Leih-/Mietgeräte
Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Besteller uneingeschränkt.

Instandsetzung
Reparatur-Geräte müssen frei Haus angeliefert werden. Auf Wunsch wird vor der Instandsetzung ein Kostenvoranschlag erstellt. Ersetzte Teile gehen, wenn nicht vorher anders verfügt, automatisch in das Eigentum von GEO über.

Urheberrechte
Fertigt GEO nach Zeichnungen oder anderen Angaben des Bestellers, haftet dieser für die Einhaltung von Schutzrechten. Für Angebote, Zeichnungen und andere Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte an der Ware und der Software bleiben bei GEO. Die Software darf, abgesehen von einer Sicherungskopie, nicht vervielfältigt werden. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt mit der Weitergabe der Software. Das Verändern der Produkte mit der Zielsetzung, den Hersteller unkenntlich zu machen, oder das Entfernen des Warenzeichens, um dieses womöglich durch ein fremdes zu ersetzen, ist unzulässig.

Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch für den Export, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen ist Mülheim an der Ruhr.
GEO kann aber auch die Hilfe anderer Gerichte in Anspruch nehmen.

Nichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind sinngemäß zu ersetzen oder entfallen ganz.

Mülheim an der Ruhr, Januar 2016

GEO-Laser GmbH
Solinger Straße 8
45481 Mülheim an der Ruhr, Deutschland